Der Mond von Wanne-Eickel

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the ghost
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Der Mond von Wanne-Eickel

Beitrag von the ghost »

Wenn man diesen Artikel bei Wikipedia liest, müsste man zu dem Schluss kommen, dass ein Gesäß überhaupt kein Geschlechtsteil ist. Vielmehr steht in dem Artikel drin, dass das weibliche am Perineum (Damm) endet.

Daraus folgt, dass eine Frau ja gar keine Erregung öffentlichen Ärgernisses begehen kann, wenn sie "den Mond von Wanne-Eickel leuchten lässt", sondern nur dann, wenn sie ihre Vulva oder ihre Brust (als sekundäres Geschlechtsorgan) zu Schau stellen würde. :idea:

Nur einige Moralapostel sehen das offenbar anders. Aber Recht dürften sie damit nicht haben.
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JrgF
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Re: Der Mond von Wanne-Eickel

Beitrag von JrgF »

Ist das Gesäß auch nicht. Es ist eher vulgär, wenn jemand wie in diesem Thread viewtopic.php?t=8468 angedeutet, jemanden seinen blanken Hintern zeigt.
Wäre es anders, dürften die Mädels beispielsweise im Schwimmbad keine Bikinihöschen mit extrem knapper Pobedeckung tragen.
Eine Erregung öffentliches Ärgernisses kann es daher nicht sein. Auch wenn, wie ghost schon geschrieben hat, viele Leute das anders sehen.
Die Mädels müssen beim öffentlichen Piss in der Natur lediglich dafür Sorge tragen, von vorne keine weiteren Einblicke zuzulassen. Dann ist rechtlich gesehen alles im grünen Bereich. Abgesehen natürlich vom Ort, wo gepisst wird, also Dinge wie Privatanwesen etc.
the ghost
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Re: Der Mond von Wanne-Eickel

Beitrag von the ghost »

JrgF hat geschrieben:Eine Erregung öffentliches Ärgernisses kann es daher nicht sein.
Es kann u.U. eine andere Straftat in Betracht kommen: Beleidigung. Grund hierfür ist das sog. "Mooning", aus dem sich später das sog. "Götz-Zitat" entwickelt hat, um verbal das gleiche zum Ausdruck zu bringen. Jemandem seinen nackten Hintern (das Gegenstück zum Gesicht) entgegenzuhalten bedeutet soviel wie "Ich möchte Dich nicht anschauen = Du kannst mich mal".

In meinen Augen macht es aber einen Unterschied, ob jemand seinen Hintern zum Selbstzweck (Wasserlassen) rausholt oder um damit anderen eine Botschaft zu überbringen.
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JrgF
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Re: Der Mond von Wanne-Eickel

Beitrag von JrgF »

the ghost hat geschrieben: 13 Feb 2022, 21:04
JrgF hat geschrieben:Eine Erregung öffentliches Ärgernisses kann es daher nicht sein.
Es kann u.U. eine andere Straftat in Betracht kommen: Beleidigung. Grund hierfür ist das sog. "Mooning", aus dem sich später das sog. "Götz-Zitat" entwickelt hat, um verbal das gleiche zum Ausdruck zu bringen. Jemandem seinen nackten Hintern (das Gegenstück zum Gesicht) entgegenzuhalten bedeutet soviel wie "Ich möchte Dich nicht anschauen = Du kannst mich mal".
Das stimmt, der Hintergrund ergibt sich aus der betreffenden Situation. Ich meinte das generelle Freilegen der Pobacken, wie beispielsweise schon genannt knappe Bikinihöschen. Hier ist der Po auch öffentlich zu sehen, aber nicht als Beleidigung gegen irgendjemanden gedacht.
the ghost hat geschrieben: 13 Feb 2022, 21:04 In meinen Augen macht es aber einen Unterschied, ob jemand seinen Hintern zum Selbstzweck (Wasserlassen) rausholt oder um damit anderen eine Botschaft zu überbringen.
Genau so ist es. Beim Wasserlassen ist es eben zumindest bei den Mädels in vielen Situationen nicht zu vermeiden und ist von ihnen nicht böse gemeint.
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