Daraus folgt, dass eine Frau ja gar keine Erregung öffentlichen Ärgernisses begehen kann, wenn sie "den Mond von Wanne-Eickel leuchten lässt", sondern nur dann, wenn sie ihre Vulva oder ihre Brust (als sekundäres Geschlechtsorgan) zu Schau stellen würde.

Nur einige Moralapostel sehen das offenbar anders. Aber Recht dürften sie damit nicht haben.