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Rechtsvorschriften

Verfasst: 18 Okt 2021, 21:35
von the ghost
Das hier darf es eigentlich nicht geben:
together10_v.jpg
Wenn WC-Zellen nur durch billige Holzgestelle getrennt sind, die weder bis zum Boden noch bis zur Decke reichen oder wenn Urinale nebeneinander an einer Wand hängen, gilt der gesamte Raum als ein Toilettenraum (sog. Gemeinschaftstoilette). Bei Einzelzellen, die vom Boden bis zur Decke gemauert sind, gilt dagegen jede einzelne als Toilettenraum (Einzelkabine).

Und Gemeinschaftstoiletten dürfen nach deutschem Recht nur von Personen gleichen Geschlechtes gleichzeitig betreten werden. Wechselseitige Benutzung ist möglich (gilt auch für Gemeinschaftsduschen und -umkleideräume). Sicherzustellen hat dies der Betreiber (z.B. der Wirt). Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten:

1. Jede/r Benutzer/in muss sich den Schlüssel persönlich an der Theke abholen und zurückgeben (häufig vorzufinden an Tankstellen, Pommesbuden oder Stehcafés).
2. Er baut 2 Gemeinschaftstoiletten und reserviert durch Beschriftung jeweils eine für jedes Geschlecht (Regelfall).
3. Er macht an die Außentür einen Rot-Weiß-Beschlag, so dass nur eine geschlossene Gruppe gleichzeitig reinkann. Theoretisch ist es dann auch möglich, dass es sich um eine gemischte Gruppe handelt - aber dann weiß jeder vorher, auf was er sich einlässt und der Betreiber ist aus dem Schneider.

Vielleicht handelt es sich ja um das Betriebsklo einer Firma und die beiden haben sich gemeinsam da eingeschlossen. :lol:

Re: Rechtsvorschriften

Verfasst: 18 Okt 2021, 21:57
von JrgF
Betriebstoilette wäre eine Möglichkeit:
Vielleicht ist dies Teil der Unterweisung eines neuen Mitarbeiters oder einer neuen Mitarbeiterin. Und sie machen sich mit den "Örtlichkeiten" vertraut.
Über ihr hängt ein Zettel. Vielleicht ist dieses Pissoir für die Mädels gedacht und oben steht die genaue Pissanleitung :D .