Und Gemeinschaftstoiletten dürfen nach deutschem Recht nur von Personen gleichen Geschlechtes gleichzeitig betreten werden. Wechselseitige Benutzung ist möglich (gilt auch für Gemeinschaftsduschen und -umkleideräume). Sicherzustellen hat dies der Betreiber (z.B. der Wirt). Dazu hat er verschiedene Möglichkeiten:
1. Jede/r Benutzer/in muss sich den Schlüssel persönlich an der Theke abholen und zurückgeben (häufig vorzufinden an Tankstellen, Pommesbuden oder Stehcafés).
2. Er baut 2 Gemeinschaftstoiletten und reserviert durch Beschriftung jeweils eine für jedes Geschlecht (Regelfall).
3. Er macht an die Außentür einen Rot-Weiß-Beschlag, so dass nur eine geschlossene Gruppe gleichzeitig reinkann. Theoretisch ist es dann auch möglich, dass es sich um eine gemischte Gruppe handelt - aber dann weiß jeder vorher, auf was er sich einlässt und der Betreiber ist aus dem Schneider.
Vielleicht handelt es sich ja um das Betriebsklo einer Firma und die beiden haben sich gemeinsam da eingeschlossen.
