Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

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Deleted User 7010

Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Deleted User 7010 »

Hallo,

die letzten Tage bei mir auf der Arbeit wandte sich eine Frau an den Vorgesetzten und meinte in einer der drei Damentoiletten sei zu viel Papier. Der Vorgesetzte verstand nicht was die Frau meinte und sagte, sie solle doch das Papier entfernen. Die Frau bestand darauf in einer Damentoilette sei zuviel Papier...der Vorgesetzte verstand nix bis eine andere Frau sagte, die Toilette sei verstopft!

Da wurde auch dem Vorgesetzten alles klar und ein Mann der das GesprĂ€ch mitbekam meinte in einer der Herrentoiletten habe jemand nicht abgezogen und die SpĂŒlung sei kaputt es laufe dauernd Wasser.

Ich darf bemerken, dass eine der drei Herrentoiletten auf der Arbeit schon lange defekt ist und unbenutzbar daher vom Chef abgeschlossen wurde schon vor langer Zeit!

Der Vorgesetzte der das mit der verstopften Damen-Toilette endlich verstanden hat meinte nun es mĂŒsse Konsequenzen geben und schlug vor alle Toiletten im Betrieb abzuschliessen und wenn jemand der Angestellten auf Toilette muss sollen sie sich an einen Vorgesetzten wenden und um Aufschliessen der ToilettenrĂ€ume bitten. Der Angestellte kann dann ungestört seine Notdurft verrichten und danach kontrolliert dann der Vorgesetzte ob die Toilette sauber Verlassen wurde und schliesst wieder ab.

Diese Regel dass man sich will man auf Toilette bei uns im Betrieb an einen Vorgesetzten wenden muss, der aufschliesst,ist noch nicht eingefĂŒhrt ..noch sind alle Toiletten Herren und Damentoilette frei zu gĂ€nglich bis auf die defekte Herren-Toilette aber die Regel wird wohl kommen ...was haltet Ihr von solchen Konsequenzen, die Toiletten nicht mehr frei zugĂ€nglich zu machen?

Kennt sowas schon jemand? Was könnte es noch fĂŒr Konsequenzen geben?
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bluemoon Verified
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von bluemoon Verified »

Schalte die Gewerkschaft und/oder den Betriebsrat ein. Das ist nicht zulÀssig. Dadurch könnte der Vorgesetzte kontrollieren, wer wie lange auf Toilette geht. Ist auf jeden Fall gesetzwidrig.
the ghost
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von the ghost »

Erinnert mich so an diese Geschichte hier. Hier ist sie noch einmal beschrieben. :lol:
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Hassen int
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Hassen int »

Bei uns in der Schule ist das mittlerweile auch so geregelt,immer Schlange stehen bei der Pausenaufsicht
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Benutzer 2042 gelöscht

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Benutzer 2042 gelöscht »

Das mag ja alles sein, so von wegen, gesetzeswidrig und sowas geht niemanden was an. Aber bin ich der einzige, der den Grund, warum der Vorgesetzte so reagiert, versteht? Was ist denn dabei, wenn man mal die Toilette verstopft oder geflutet oder sonstwas einem passiert ist, zum Hausmeister, zum Reinigungsdienst, zu wem auch immer geht, der einem bei der Beseitigung helfen kann, und sich darum kĂŒmmert, daß das was man eben selber angerichtet hat, auch wieder in Ordnung kommt! . . . Mann! Das geht mir sowas von auf den Keks! Da ist man dabei einen Shit-Storm vom Zaun zu brechen, aber wie man das hĂ€tte von vornherein verhindern können, will keiner mehr sehen . . . verdammt, ich werde zu konservativ fĂŒr zu viele BeitrĂ€ge . . . verzeiht!

Euer Mike
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von JrgF »

Da hat bluemoon absolut recht. Auch ohne das Argument der möglichen Kontrolle durch den Vorgesetzten ist es nicht zulÀssig, den Zugang zu Toiletten in irgendeiner Form zu behindern oder einzuschrÀnken.
PoomanAndy
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von PoomanAndy »

Also in einem Betrieb ist es nicht zulĂ€ssig die Toilette erst gegen herausgabe des schlĂŒssels betreten zu dĂŒrfen.
Entweder ist zu hoffen das sich bestimmte Personen da anders verhalten oder die Person wird praktisch vom Nachfolger erwischt und zur rede gestellt.

Anders sieht es aus mit Benutzung der Toiletten in kleineren KaufhĂ€usern und GaststĂ€tten oder auch kleinere Bahnhöfe nur durch herausgabe und wiederbringen der schlĂŒssel,das ist sehr wohl zulĂ€ssig und hat auch schon gegen Zerstörung und Vandalismus geholfen.
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JrgF
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von JrgF »

Das mag sein, aber diese Toiletten sind wohl keine öffentlichen, sondern "private" im Besitz des Betreibers. Die sind dann fĂŒr die Angestellten und die wiederum dĂŒrften im Besitz der SchlĂŒssel sein. Eine Fremde Person muss daher nachfragen, ob er die Toilette benutzen darf, kann die Benutzung aber nicht einfordern.
the ghost
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Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von the ghost »

Wenn die Toilette im Betrieb liegt, ist diese gewöhnlich nicht verschlossen. In Betrieben mit Publikumsverkehr hingegen ist die Personaltoilette logischerweise verschlossen - sonst brauchte man keine gesonderte. Üblich ist allerdings, dass jeder BeschĂ€ftigte einen eigenen SchlĂŒssel hat und sich diesen nicht erst erbetteln musst.

Es gibt aber auch Betriebe, wo es nur eine Gemeinschaftstoilette auf dem Flur gibt. Und da die Schösser meist zu einer Zentralschließanlage gehören, gibt es dann fĂŒr den ganzen Betrieb nur 1-2 SchĂŒssel. Dieser hĂ€ngt aber gewöhnlicherweise irgendwo an einem Haken und befindet sich nicht in der Tasche des Chefs.
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