Shywolf hat geschrieben:Es kämen folgende Straftatbestände in Frage: Sachbeschädigung, unerlaubtes Betreten, Hausfriedensbruch, Erregung öffentlichen Ärgernisses. Und Wildpinkeln natürlich, wobei das eine OWi wäre.
Wurde längst geprüft:
Kein Hausfriedensbruch, da kein Betretungsverbot ausgesprochen wurde, keine Sachbeschädigung, da abbruchreif, keine Erregung öffentlichen Ärgernisses, da keine Genitalien u.ä. gezeigt wurde und keine Ordnungswidrigkeit, da Privatgrundstück und keine öffentliche Fläche.
vivi54 hat geschrieben:Also ich hab mir die Forenregeln auch durchgelesen, und meines erachtens hab ich da gegen nichts verstoßen

Es heißt ja "Verschmutzungen die anderen stören" und "Orte die anderen gehören bzw. die von anderen benutzt werden" Und ich habe damit keinen gestört und von anderen benutzt wurde das Haus schon seit Jahrzehnten nicht..
Eben - damit ist z.B. das Einsauen von Toilettenanlagen gemeint, das hier manche gerne propagieren.
Auch hier geht es um die Bewässerung einer ollen Mauer mit Graffiti (wem die gehört, weiß ich nicht):

Der fehlt offenbar der Mut, die Hose runterzuziehen.

Sich direkt an die Ecke zu stellen ist allerdings taktisch unklug. Besser wäre, sie würde ein paar Schritte nach rechts (aus ihrer Sicht) gehen. Aber was soll denn passieren, wenn sie sie runterzieht? Der Mond von Wanne-Eickel leuchtet doch gegen die Wand. Und wenn sie dann den Oberkörper nach vorne klappt, ist auch der Blick durch den Schritt versperrt. Das war's doch schon - Passanten können höchstens einen gelben Strahl, eine nasse Wand und Bollen von der Seite sehen. Aber man sieht der jungen Dame schon an, dass sie da Null Erfahrung hat...
@Vivi:
Gibt es tatsächlich so viele Frauen, die von wildpinkeln überhaupt keinen Plan haben?
Vielleicht kommt sie aus der Stadt und besucht erstmalig ihren Freund - der wohl vor ihr steht - aus einer ländlichen Gegend. Und der hat sie mal auf eine Fete mitgenommen, wo es kein Klo gibt und jetzt...

Wie siehst Du das?