reicht Euch eigentlich ein schmaler Gegenstand wie ein Baum
oder eine Säule
als Sichtschutz aus? Ein Zaunpfahl dĂźrfte definitv zu schmal sein.
Hierzu wäre erst mal zu prĂźfen, ob lediglich die Arschspalte zu verbergen ist oder auch die Arschbacken. Fraglich wäre auch, ob die Tatbestandsvoraussetzungen des §183a StGB (Erregung Ăśffentlichen Ărgernisses) Ăźberhaupt vorliegen, da pinkeln keine sexuelle Handlung ist - oder ob es sich nur um Exhibitionismus handelt. Das trifft aber nur auf die Genitalien selbst zu, nicht auf das Hinterteil.