Der Schrank im Hintergrund lässt darauf schlieĂen, dass es sich um ein Labor handelt. Und daneben gleich ein Urinal. Es gibt tatsächlich Fälle, wo der zu untersuchende Urin nicht mitgebracht werden darf, sondern vor Ort gelassen werden muss (z.B. bei Doping-Tests oder bei GesundheitsprĂźfungen zum Abschluss einer Lebensversicherung).
Allerdings kommt hier die Frage auf, ob es sich um eine Patientin oder um die Laborantin selbst handelt, denn sie hat kein Glas o.ä. zum Auffangen in der Hand.
