Manche stört es nicht,
Rastätten auf der Autobahn
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Re: Rastätten auf der Autobahn
Die Rastplätze werden sogar noch zunehmend mit einem Maschendrahtzaun von Büschen und Wäldern abgetrennt und alles Grünzeug davor rigoros gerodet, so dass man vom Parkplatz aus die beste Sicht auf den Zaun hat.
Manche stört es nicht,
andere schon. Da ist es vielleicht diskreter, direkt zwischen die Autos zu schiffen.
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Re: Rastätten auf der Autobahn
Wenn dann such ich auch lieber einen Parkplatz ohne WC , da dort am wenigsten los ist und such mir dann ein plätzchen im Gebüsch. Sollte mich doch mal jemand überraschen
auch nicht schlimm

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Re: Rastätten auf der Autobahn
Zu dem Thema tut sich immer wieder die Frage auf, ob auf Rastplätzen die Ortssatzung der Gemeinde gilt, auf deren Gebiet der Parkplatz liegt - auch wenn Autobahnen in den Hoheitsbereich des Bundes fallen und eingezäunt sind.
Es ist ja schon gängige Praxis, dass Kommunen auf Autobahnen, die über ihr Gebiet führen, auf diesem Geschwindigkeitskontrollen durchführen und dafür Verwarnungs- und Bußgelder kassieren. Warum sollte die Rechtslage anders sein, wenn auf einem auf Gemeindegebiet liegenden Rastplatz "brennbare, ölhaltige, säurehaltige, ätzende oder übelriechende Flüssigkeiten auf öffentlichen Grund aufgebracht" werden (wie es in den Satzungen so schön klingt)? Dann würde nämlich auch ein Bußgeldtatbestand vorliegen (denn nach herrschender Meinung gehört auch Urin zu den genannten Flüssigkeiten). Kennt sich da jemand mit der Rechtsmaterie aus?
Es ist ja schon gängige Praxis, dass Kommunen auf Autobahnen, die über ihr Gebiet führen, auf diesem Geschwindigkeitskontrollen durchführen und dafür Verwarnungs- und Bußgelder kassieren. Warum sollte die Rechtslage anders sein, wenn auf einem auf Gemeindegebiet liegenden Rastplatz "brennbare, ölhaltige, säurehaltige, ätzende oder übelriechende Flüssigkeiten auf öffentlichen Grund aufgebracht" werden (wie es in den Satzungen so schön klingt)? Dann würde nämlich auch ein Bußgeldtatbestand vorliegen (denn nach herrschender Meinung gehört auch Urin zu den genannten Flüssigkeiten). Kennt sich da jemand mit der Rechtsmaterie aus?
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