Ann-Sophie S. hat geschrieben: ↑30 Mär 2019, 14:41 Was hättest du als Bewohner/in gemacht, wenn du mich erwischt hättest?![]()
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Dich auf einen Tee eingeladen und gebeten das du das zukünftig wieder machst. Am besten in meiner Wohnung.
Ann-Sophie S. hat geschrieben: ↑30 Mär 2019, 14:41 Was hättest du als Bewohner/in gemacht, wenn du mich erwischt hättest?![]()
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Das ist richtig, das wäre eindeutig Hausfriedensbruch, wenn man es streng auslegt.Toilettentieftaucher hat geschrieben: ↑14 Nov 2021, 21:56 Ich beantworte mal die Urspungsfrage ohne sie zu beantworten. Ich habe gebaut und somit mein eigenes Haus. Wäre ziemlich strange wenn ich in die Waschküche gehe und da pusst eine Frau in den Gully..
Genau hier ist die Grenze. In einem fremden Wohnhaus, auch im Keller, habe ich nichts zu suchen, es sei denn, ich klingele irgendwo und jemand läßt mich rein.JrgF hat geschrieben:Betritt eine fremde Person die Wohnung ohne Genehmigung (Einladung, ausgesprochen durch Mieter oder Vermieter), dann begeht diese Person Hausfriedensbruch, sobald sie die Wohnung durch die Tür betritt (Überschreitung einer physikalischen Begrenzung, hier die Haustür).
Da bei einem Mehrfamilienhaus viele Parteien das Gebäude betreten und verlassen, fällt es allerdings im Gegensatz zu einem Einfamilienhaus nicht sofort auf, wenn da mal ein Fremder hineingeht. Und diese Person hat vielleicht Glück, einen nicht abgesperrten Keller vorzufinden. Also hat man schneller mal die Gelegenheit, irgendwo hinzupinkeln.