Re: Im Schwimmbecken masturbiert
Verfasst: 15 Mai 2021, 16:35
In einer Endlosschleife, wobei auf mindestens 24 Stunden, also ein Tag bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Eventuell auch länger bis sieben Tage!? Das sind aber nur Vermutungen, für unser Hallenbad kann ich das nicht behaupten. Ich vermute es lediglich. So sind dann auch die folgenden Antworten zu interpretieren.
Der Hinweis sagt lediglich aus dass hier eine Kamera eingesetzt wird. Über eventuelle Aufzeichnungen wird hier keine Aussage gemacht. Es soll ja seine abschreckende Wirkung nicht verlieren.ElmarNH hat geschrieben: ↑15 Mai 2021, 16:06 Weiter oben sagtest du noch: "Es muss aber vor dem Beckenzugang deutlich sichtbar ein entsprechender Hinweis auf die Kamera gemacht werden."
Also ein "entsprechender"Hinweis - bei dem man dann aber raten darf ob eine Aufzeichnung gemacht wird, und wenn ja wie lange sie aufbewahrt wird?
Genau, ohne Kläger geht da nichts. Ob der Schwimmmeister nach Dienstschluss da wirklich Lust darauf hat, hängt von der entsprechenden Persönlichkeit ab. Vielleicht hat er es auf die jungen Mädels abgesehenElmarNH hat geschrieben: ↑15 Mai 2021, 16:06 Und bevor ausdrücklich von einer Straftat die Rede sein kann, muss ja erstmal Anzeige erstattet werden und dann die Polizei ermitteln und ggfs. die Aufzeichnung 'amtlich' beschlagnahmen; sowas kann ein, zwei Tage dauern.![]()
Also müssen die Aufnahmen schonmal mindestens so lange erhalten bleiben, dass der Bademeister sich nach Dienstschluss, wenn er Zeit und Lusthat, nochmal die interessantesten Szenen ansehen kann...
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Das ist sicherlich eine gute Vorsichtsmaßnahme.ElmarNH hat geschrieben: ↑15 Mai 2021, 16:06 Übrigens ist es hier in NL so (wie ist das z.Z. eigentlich in DE?) dass in so einer Situation derjenige, der öffentlich sichtbar am Monitor sitzt, keinen Zugriff auf die Aufnahe hat - das steht z.B. in Bussen auch ausdrücklich im Hinweis dabei!
Und zwar um zu verhindern - es scheint entsprechende Fälle gegeben zu haben - dass Bösewichteim Moment der Einsicht in ihr verwerfliches Tun
gewaltsam die Herausgabe, Löschung oder Zerstörung der Aufnahme zu erzwingen versuchen.
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Ich denke, hier wird der Schwimmmeister lediglich die Aufzeichnungen übergeben und hat damit weniger zu tun. Das sind dann laufende Ermittlungen.
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