Jeintrucker9499 hat geschrieben: ↑08 Mai 2020, 12:53 Jetzt wo du YouTube erwähnst meine ich mich an eine Gerichtsentscheidung von vor ein paar Jahren zu erinnern, aus der dann hervorging, dass in erster Linie der Betreiber der Website dafür verantwortlich ist, dass da nichts urheberrechtlich geschütztes von anderen hochgeladen wird. Kann aber auch sein, dass ich das nicht mehr ganz richtig in Erinnerung habe.
Aber wenn es denn doch so sein sollte müsste das meiner Meinung nach ja im großen und ganzen auch auf diese Frage so anwendbar sein
Artikel 11-13 der Urheberrechtsreform(jetzt sind es andere Nummern aber unter diesen Namen sind Sie bekannt geworden)
Wurden verabschiedet muss noch in Landesgesetz gegossen werden, ist aber möglich das es gegen die Verfassung verstößt... großer Aufreger für mich .
Diese beziehen sich ausschließlich soweit ich weiß auf Urheberrecht, wobei Recht am eigenen Bild (also Bild der eigenen Person etwas anderes ist) der angebrachte Paragraph von urgentp kann vermutlich angewand werden..... und das sowohl auf Ersteller, Betreiber und Betachter. Sofern eben die fehlende Einwilligung nachzuweisen ist.
Auch noch interessant ist das Netz DG da geht es wiederum um illegale Inhalte, aber ich glaube das geht nur um soziale Netzwerke .... also fraglich ob das auch angewendet werden könnte.
Falls jemand ein Jurist ist kann man mich auch gerne berichtigen.
Ich hab mich da eher privat belesen und habe keine weitere Fachkentniss.