Klopornos schauen legal?

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Leu
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Re: Klopornos schauen legal?

Beitrag von Leu »

trucker9499 hat geschrieben: 08 Mai 2020, 12:53 Jetzt wo du YouTube erwähnst meine ich mich an eine Gerichtsentscheidung von vor ein paar Jahren zu erinnern, aus der dann hervorging, dass in erster Linie der Betreiber der Website dafür verantwortlich ist, dass da nichts urheberrechtlich geschütztes von anderen hochgeladen wird. Kann aber auch sein, dass ich das nicht mehr ganz richtig in Erinnerung habe.
Aber wenn es denn doch so sein sollte müsste das meiner Meinung nach ja im großen und ganzen auch auf diese Frage so anwendbar sein
Jein
Artikel 11-13 der Urheberrechtsreform(jetzt sind es andere Nummern aber unter diesen Namen sind Sie bekannt geworden)
Wurden verabschiedet muss noch in Landesgesetz gegossen werden, ist aber möglich das es gegen die Verfassung verstößt... großer Aufreger für mich .
Diese beziehen sich ausschließlich soweit ich weiß auf Urheberrecht, wobei Recht am eigenen Bild (also Bild der eigenen Person etwas anderes ist) der angebrachte Paragraph von urgentp kann vermutlich angewand werden..... und das sowohl auf Ersteller, Betreiber und Betachter. Sofern eben die fehlende Einwilligung nachzuweisen ist.

Auch noch interessant ist das Netz DG da geht es wiederum um illegale Inhalte, aber ich glaube das geht nur um soziale Netzwerke .... also fraglich ob das auch angewendet werden könnte.

Falls jemand ein Jurist ist kann man mich auch gerne berichtigen.
Ich hab mich da eher privat belesen und habe keine weitere Fachkentniss.
trucker9499
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Re: Klopornos schauen legal?

Beitrag von trucker9499 »

Experte bin ich da absolut keiner, ist mir nur in dem Zusammenhang jetzt wieder eingefallen, davon mal sowas gelesen zu haben, was mich persönlich dann aber nicht genug interessiert hat um weiter nachzulesen :D
Mal ganz ehrlich, als einer der solche Videos anschaut kann man doch bei vielen gar nicht wissen, ob die legal hochgeladen wurden. Es gibt ja auch Frauen, die sich dabei für ihre Männer filmen und ob die dann davon wissen, dass das Video auch im Internet zu finden ist dürfte oftmals sehr fraglich sein.
Und wie auch schon gesagt wurde gibt es auch einige legal gedrehte Videos, die von richtigen Voyeur Aufnahmen nicht wirklich unterscheidbar sind, in dem Fall fände ich es schon schwierig den Seitenbetreiber dafür verantwortlich zu machen
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urgentp
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Re: Klopornos schauen legal?

Beitrag von urgentp »

trucker9499 hat geschrieben: 08 Mai 2020, 12:53 ...dass in erster Linie der Betreiber der Website dafür verantwortlich ist, dass da nichts urheberrechtlich geschütztes von anderen hochgeladen wird. Kann aber auch sein, dass ich das nicht mehr ganz richtig in Erinnerung habe.
Aber wenn es denn doch so sein sollte müsste das meiner Meinung nach ja im großen und ganzen auch auf diese Frage so anwendbar sein
Nein, das Urheberrecht spielt hier keine Rolle, sondern das Recht am eigenen Bild. Und genau auf diesen Unterschied kommt es hier an.

Mit dem Urheberrecht geht der Produzent eines Videos dagegen vor, dass jemand anders es veröffentlicht. Meistens will der Produzent (mehr) Geld dafür, oder ihm passt das Umfeld der Veröffentlichung nicht.

Hier geht es aber um Videos, die wegen ihres Inhalts illegal sind und gar nicht hätten produziert werden dürfen - weil heimliche Aufnahmen in einer Klokabine eben nach § 201a StGB verboten sind (siehe meinen ersten Beitrag weiter oben).

Deshalb kann man sich in diesem Fall nicht so einfach auf die Verantwortung des Forenbetreibers berufen. Beim Urheberrecht kann man noch sagen "Ich dachte, YouTube wird das mit den Rechten schon geklärt haben und dafür einen Teil der Werbeeinnahmen abgeben". Dass man aber niemanden in einer Klokabine beobachten darf, weiß man auch ohne Jura-Studium. Also muss einem auch klar sein, dass das als Video nicht legal sein kann.
Leu
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Re: Klopornos schauen legal?

Beitrag von Leu »

urgentp hat geschrieben: 09 Mai 2020, 13:11 Dass man aber niemanden in einer Klokabine beobachten darf, weiß man auch ohne Jura-Studium. Also muss einem auch klar sein, dass das als Video nicht legal sein kann.
Ja, aber ....
Ich glaube wie gesagt das der Umstand das es angezeigt werden kann und verurteilt wird nicht betroffen ist aber das Strafmaß.
Das man das ohne erlaubnis nicht darf ist klar.
Aber eben weil es einen Markt gibt gibt es auch gestelltes voyeur. Also eine Frau geht aufs klo und wird mit EInwilligung gefilmt, aber tut so als wüsste sie es nicht.

Ähnlich ist das auch bei Pornografischenn Materials Minderjähriger. Klar keiner wird behaupten können das er dachte das eine 10 Jährige über 18 war.
Aber im Fall von 16 Jähigen ist ein Alter nicht ersichtlich. Es wird aber nichts desto trotz bestraft wenn auch geringer weil es möglich ist das die eigene "Schuld" nicht so hoch ist. Ausser natürlich man kann nachweisen das die Person davon ausgehen könnte das die 16 Jährige 16 ist.
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