the ghost hat geschrieben:Gestern habe ich was ganz neues entdeckt.
In einer ganz
neuen Pommes-Bude steht an einer Tür ein Schild "WC". Es folgt ein Flur mit 2 weiteren Türen (eine führt wohl in einen Abstellraum - an der anderen steht wieder "WC"). Dahinter kommt man in einen Raum mit einem Waschbecken und 3 weiteren Türen (ohne jede Aufschrift) - 2 mit einem "Badezellenschloss" und eine mit einem "Buntbartschloss". Die Tür mit dem Buntbartschloss führt in einen kleinen Raum mit 2 Urinalen. Die beiden Türen mit den Badezellenschlössern führen jeweils in eine Zelle mit einem Klotopf. Die Zellwände sind bis zur Decke gemauert, so dass weder Gestank noch Geräusche nach außen dringen können. Geschlechtsspezifische Hinweise? Fehlanzeige!
Ist denn tatsächlich die "Gaststättenbauverordnung" inzwischen soweit aufgeweicht, dass so etwas möglich ist?
Ich glaube ja, zumindest in einigen Bundesländern. Ich bin zwar kein Jurist, habe aber mal was gelesen, dass es angeblich nur noch bei Gaststätten mit mehr als 200 Sitzplätzen "streng" gehandhabt wird, weil das dann Versammlungsstätten sind, wie etwa auch Sporthallen, Theatersäle, Schulen usw. und da gelten verschiedene Vorschriften. In kleineren Gaststätten ist Unisex jetzt angeblich erlaubt. Wenn doch getrennt, so sind jetzt auch Trennwände zulässig, die oben und unten offen sind, früher nur "Massivbauweise".
Ansonsten ist glaube ich Unisex bei Neubauten oder Umbauten nicht mehr Vorschrift, nur die Anzahl der Toiletten ist wichtig, je nachdem wie groß die Gaststätte ist. Gleichzeitig ist es aber so, dass das Personal, welches mit Lebensmitteln zu tun hat, eigene Toiletten haben muss. Diese dürfen sonst von niemand anderem benutzt werden, weder von Gästen noch von privaten Personen. Es ist also eigentlich nicht erlaubt, dass das Personal die Gästetoilette benutzt. Diese Vorschrift wurde in der Vergangenheit oft etwas locker gehandhabt, aber inzwischen wird strenger darauf geachtet. Manchmal kommt es dann vor, dass ein Gastwirt, der zwei Räume hat (also einen für Damen und einen für Herren), in Zukunft einen davon nur für Mitarbeiter und den anderen als Unisex-Gästetoilette zur Verfügung stellt.