Stau

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the ghost
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Stau

Beitrag von the ghost »

Wusstet Ihr eigentlich, dass es verboten ist, bei einem Stau das Fahrzeug zu verlassen? Auch wenn der Stau 15 Stunden dauert, darfst Du nicht aussteigen (vor allem nicht auf der Autobahn) und musst jede Sekunde bereit sein, weiterzufahren, wenn es doch mal soweit ist. Sonst kriegst Du wegen Verkehrsbehinderung eins drauf und diejenigen, die ausgestiegen sind, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Also nichts mit "mal eben an die Leitplanke". :(
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blueo9
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Re: Stau

Beitrag von blueo9 »

Hmmm.. könnte sein.. da hab ich wohl nur mal Szenen gesehen wo THW oder ähnliches mit warmen Decken, Essen und Trinken geholfen hat, vorallem zu diesen aktuell zu diesen Wetterbedingungen oder im Sommer mit Wasser, dass sollte ja das mindeste sein? - Würde man meinen aber hast denke schon Recht, mal eben zur nächsten Tankstelle laufen für Wasser, auch wenn es nur paar Meter sind, fällt ja dann auch weg.. bleibt nur noch die Frage

Wo dann hin machen ?
the ghost
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Re: Stau

Beitrag von the ghost »

blue09 hat geschrieben:Wo dann hin machen ?
Bild

Solltest Du Dir nur vorher einpacken (im Internet bestellbar). Entleerung: Einfach aus dem Autofenster. :lol:
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JrgF
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Re: Stau

Beitrag von JrgF »

Da sollte man dennoch kurz vorher schauen, es werden dennoch Leute herumlaufen. Und wenn gerade jemand vorbeiläuft, dann bekommt er eine warme Dusche :D . Und im schlimmsten Fall bekommt man danach von dieser Person eine aufs Maul :o .
Das fällt dann unter die Kategorie: Dumm gelaufen!
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urgentp
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Re: Stau

Beitrag von urgentp »

the ghost hat geschrieben: 15 Feb 2021, 19:22 Wusstet Ihr eigentlich, dass es verboten ist, bei einem Stau das Fahrzeug zu verlassen?
Sorry, aber das stimmt so pauschal nicht.
the ghost hat geschrieben: 15 Feb 2021, 19:22 Auch wenn der Stau 15 Stunden dauert, darfst Du nicht aussteigen
Schon bei 15 Minuten Stillstand kann man gegen so ein Bußgeld Widerspruch einlegen und sich auf eine Notlage wegen voller Blase berufen.
Spätestens ab 30 Minuten Stillstand sind die Erfolgsaussichten sehr gut, solange niemand behindert oder gefährdet wurde.
Wenn man so eine Anzeige bekommt, spricht man am besten als Zeugen einen Lkw-Fahrer an, weil dessen Fahrtenschreiber die Dauer dokumentiert.
the ghost hat geschrieben: 15 Feb 2021, 19:22 Sonst kriegst Du wegen Verkehrsbehinderung eins drauf und diejenigen, die ausgestiegen sind, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Diese Begründungen greifen nur, wenn im konkreten Fall tatsächlich jemand behindert oder gefährdet wurde.
Sonst geht es nur um § 18 Abs. 8 StVO (Verlassen des Fahrzeugs wird als Parken auf der Autobahn gewertet).
Mitunter wird auch aus Abs. 9 ein generelles Verbot konstruiert, die Autobahn zu betreten.
Tatsächlich gilt das aber nur für Fußgänger (oder in der neuesten Fassung "Zu Fuß Gehende") - da würde ich immer argumentieren, dass damit nur Personen ohne Auto gemeint sind, z.B. Wanderer, die wegen einer veralteten Landkarte auf eine Autobahn geraten.

Entscheidend ist aber natürlich immer, dass man rechtzeitig zurück ist, wenn es weitergeht.
(Egal ob nach vorne oder auch wenn die Polizei den Stau rückwärts auflöst, also zur vorigen Ausfahrt zurücklotst.)

Trotzdem ist es nie verkehrt, ein geeignetes Gefäß im Auto dabeizuhaben ;-)
Julia
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Re: Stau

Beitrag von Julia »

Mal im Ernst, wer soll sowas denn anzeigen? Ich hab sowas jedenfalls noch nie auf meinem Schreibtisch gehabt. Und bei uns ist öfters Stau, Blockabfertigung, auser es ist Corona... Aber das ist n anderes Thema.
Konkret kann man das doch an keinem Paragrafen festmachen, sowas ist immer Situationsbedingt zu Werten.

Lg Julia
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urgentp
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Re: Stau

Beitrag von urgentp »

Julia hat geschrieben: 16 Feb 2021, 07:53 Mal im Ernst, wer soll sowas denn anzeigen?
Es gibt leider tatsächlich Polizisten, die sowas anzeigen. Einfach mal Fahrzeug, Stau und verlassen in eine Suchmaschine eingeben.
Julia hat geschrieben: 16 Feb 2021, 07:53 Konkret kann man das doch an keinem Paragrafen festmachen, sowas ist immer Situationsbedingt zu Werten.
Genau das machen die Gerichte ja auch. Die Paragrafen und Argumente für einen aussichtsreichen Widerspruch habe ich oben genannt.

Dass solche Belege im Ausgangspost fehlen, liegt wohl daran, dass der vor allem als Aufhänger für das Leitplanken-Foto dienen sollte ;-)
Eine Anzeige nach 15 Stunden hätte jedenfalls vor Gericht keinen Bestand gehabt, und dieses Urteil wäre mit Sicherheit bekannt geworden.

Oft geht es bei Anzeigen im Stau aber natürlich um wirklich gefährliches und rücksichtsloses Verhalten wie Blockieren der Rettungsgasse.
Deshalb ist das seit 2017 extra in § 11 Abs. 2 StVO gefasst.
Julia
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Re: Stau

Beitrag von Julia »

Ja, anzeigen können Sie viel haha. Der Sachbearbeiter in der entsprechenden Stelle, Ordnungsamt, hat selbst in der Hand, was er drauß macht. Man kann es dann ja nach ner Anhörung einstellen, nach $ 46 oder 47... wenn es eben keinen Grund für ne Anzeige, keine Bellastbare Tat ist.

Und das mit der Rettungsgasse ist doch klar, keine Frage. Das hat ja mit der Notdurft so nix zu tun.

Lg julia
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JrgF
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Re: Stau

Beitrag von JrgF »

Da haben es Mädels wie Power-Pisserin Annie einfacher:
Sie kann durchaus durch das geöffnete Fenster pinkeln und dabei auch noch die Scheiben der Autos auf der Gegenfahrbahn abwaschen :lol:

https://de.xhamster.com/videos/power-pi ... er_related
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