Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Alle möglichen Diskussionen rund um das Thema dieses Forums.
Antworten
Deleted User 7010

Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Deleted User 7010 »

Hallo,

die letzten Tage bei mir auf der Arbeit wandte sich eine Frau an den Vorgesetzten und meinte in einer der drei Damentoiletten sei zu viel Papier. Der Vorgesetzte verstand nicht was die Frau meinte und sagte, sie solle doch das Papier entfernen. Die Frau bestand darauf in einer Damentoilette sei zuviel Papier...der Vorgesetzte verstand nix bis eine andere Frau sagte, die Toilette sei verstopft!

Da wurde auch dem Vorgesetzten alles klar und ein Mann der das Gespräch mitbekam meinte in einer der Herrentoiletten habe jemand nicht abgezogen und die Spülung sei kaputt es laufe dauernd Wasser.

Ich darf bemerken, dass eine der drei Herrentoiletten auf der Arbeit schon lange defekt ist und unbenutzbar daher vom Chef abgeschlossen wurde schon vor langer Zeit!

Der Vorgesetzte der das mit der verstopften Damen-Toilette endlich verstanden hat meinte nun es müsse Konsequenzen geben und schlug vor alle Toiletten im Betrieb abzuschliessen und wenn jemand der Angestellten auf Toilette muss sollen sie sich an einen Vorgesetzten wenden und um Aufschliessen der Toilettenräume bitten. Der Angestellte kann dann ungestört seine Notdurft verrichten und danach kontrolliert dann der Vorgesetzte ob die Toilette sauber Verlassen wurde und schliesst wieder ab.

Diese Regel dass man sich will man auf Toilette bei uns im Betrieb an einen Vorgesetzten wenden muss, der aufschliesst,ist noch nicht eingeführt ..noch sind alle Toiletten Herren und Damentoilette frei zu gänglich bis auf die defekte Herren-Toilette aber die Regel wird wohl kommen ...was haltet Ihr von solchen Konsequenzen, die Toiletten nicht mehr frei zugänglich zu machen?

Kennt sowas schon jemand? Was könnte es noch für Konsequenzen geben?
Benutzeravatar
bluemoon
Moderator
Beiträge: 578
Registriert: 17 Jul 2014, 11:13
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von bluemoon »

Schalte die Gewerkschaft und/oder den Betriebsrat ein. Das ist nicht zulässig. Dadurch könnte der Vorgesetzte kontrollieren, wer wie lange auf Toilette geht. Ist auf jeden Fall gesetzwidrig.
the ghost
Beiträge: 4031
Registriert: 21 Apr 2014, 21:45
Wohnort: Düsseldorf
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von the ghost »

Erinnert mich so an diese Geschichte hier. Hier ist sie noch einmal beschrieben. :lol:
Geschlecht: m Wohnort: Düsseldorf
überzeugter Steh- und Wildpinkler
Hassen int
Beiträge: 198
Registriert: 06 Aug 2017, 23:28
Wohnort: NRW/Kreis Wesel
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Hassen int »

Bei uns in der Schule ist das mittlerweile auch so geregelt,immer Schlange stehen bei der Pausenaufsicht
21 m 4648*
kik: Hassen_Int
Discord: .der_dude.
Benutzer 2042 gelöscht

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von Benutzer 2042 gelöscht »

Das mag ja alles sein, so von wegen, gesetzeswidrig und sowas geht niemanden was an. Aber bin ich der einzige, der den Grund, warum der Vorgesetzte so reagiert, versteht? Was ist denn dabei, wenn man mal die Toilette verstopft oder geflutet oder sonstwas einem passiert ist, zum Hausmeister, zum Reinigungsdienst, zu wem auch immer geht, der einem bei der Beseitigung helfen kann, und sich darum kümmert, daß das was man eben selber angerichtet hat, auch wieder in Ordnung kommt! . . . Mann! Das geht mir sowas von auf den Keks! Da ist man dabei einen Shit-Storm vom Zaun zu brechen, aber wie man das hätte von vornherein verhindern können, will keiner mehr sehen . . . verdammt, ich werde zu konservativ für zu viele Beiträge . . . verzeiht!

Euer Mike
Benutzeravatar
JrgF
Beiträge: 4522
Registriert: 24 Sep 2017, 14:55
Wohnort: Bayern
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von JrgF »

Da hat bluemoon absolut recht. Auch ohne das Argument der möglichen Kontrolle durch den Vorgesetzten ist es nicht zulässig, den Zugang zu Toiletten in irgendeiner Form zu behindern oder einzuschränken.
PoomanAndy
Beiträge: 188
Registriert: 25 Jan 2018, 18:49
Wohnort: 36 Fulda
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von PoomanAndy »

Also in einem Betrieb ist es nicht zulässig die Toilette erst gegen herausgabe des schlüssels betreten zu dürfen.
Entweder ist zu hoffen das sich bestimmte Personen da anders verhalten oder die Person wird praktisch vom Nachfolger erwischt und zur rede gestellt.

Anders sieht es aus mit Benutzung der Toiletten in kleineren Kaufhäusern und Gaststätten oder auch kleinere Bahnhöfe nur durch herausgabe und wiederbringen der schlüssel,das ist sehr wohl zulässig und hat auch schon gegen Zerstörung und Vandalismus geholfen.
Benutzeravatar
JrgF
Beiträge: 4522
Registriert: 24 Sep 2017, 14:55
Wohnort: Bayern
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von JrgF »

Das mag sein, aber diese Toiletten sind wohl keine öffentlichen, sondern "private" im Besitz des Betreibers. Die sind dann für die Angestellten und die wiederum dürften im Besitz der Schlüssel sein. Eine Fremde Person muss daher nachfragen, ob er die Toilette benutzen darf, kann die Benutzung aber nicht einfordern.
the ghost
Beiträge: 4031
Registriert: 21 Apr 2014, 21:45
Wohnort: Düsseldorf
Geschlecht:

Re: Konsequenzen wegen des Hinterlassens dreckiger Toiletten

Beitrag von the ghost »

Wenn die Toilette im Betrieb liegt, ist diese gewöhnlich nicht verschlossen. In Betrieben mit Publikumsverkehr hingegen ist die Personaltoilette logischerweise verschlossen - sonst brauchte man keine gesonderte. Üblich ist allerdings, dass jeder Beschäftigte einen eigenen Schlüssel hat und sich diesen nicht erst erbetteln musst.

Es gibt aber auch Betriebe, wo es nur eine Gemeinschaftstoilette auf dem Flur gibt. Und da die Schösser meist zu einer Zentralschließanlage gehören, gibt es dann für den ganzen Betrieb nur 1-2 Schüssel. Dieser hängt aber gewöhnlicherweise irgendwo an einem Haken und befindet sich nicht in der Tasche des Chefs.
Geschlecht: m Wohnort: Düsseldorf
überzeugter Steh- und Wildpinkler
Antworten